Arbeitsvisum (in Verbindung mit einer Bewilligung)
- Ein Arbeitsvisum ermöglicht es Dir, in der Schweiz zu arbeiten, aber es wird in der Regel nur in Verbindung mit einer Arbeits- oder Aufenthaltsbewilligung erteilt.
- Wer benötigt es?
- Nicht-EU/EFTA-Staatsbürger benötigen vor der Einreise ein Arbeitsvisum.
- EU/EFTA-Bürger benötigen in den meisten Fällen kein Visum, müssen aber eine Arbeitsbewilligung beantragen, sobald sie in der Schweiz sind.
Kurzaufenthaltsbewilligung (L-Bewilligung)
- Zweck: Diese Bewilligung wird für Arbeitsverhältnisse vergeben, die befristet sind, oft weniger als ein Jahr dauern.
- Gültigkeit: Die L-Bewilligung wird in der Regel für maximal 1 Jahr ausgestellt, ist aber verlängerbar, wenn der Arbeitsvertrag verlängert wird.
- Rechte: Mit einer L-Bewilligung darfst Du in der Schweiz arbeiten, hast aber eingeschränkte Rechte im Vergleich zu einer Aufenthaltsbewilligung (z. B. eingeschränkte Bewegungsfreiheit innerhalb der Schweiz).
Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung)
- Zweck: Diese Bewilligung wird für längerfristige Arbeitsverhältnisse vergeben, die mehr als ein Jahr dauern.
- Gültigkeit: In der Regel für 1 Jahr, mit der Möglichkeit zur Verlängerung.
- Rechte: Sie erlaubt Dir, in der Schweiz zu leben und zu arbeiten. Mit einer B-Bewilligung hast Du erweiterte Rechte, wie zum Beispiel die Möglichkeit, Dich in einem anderen Kanton niederzulassen oder die Familie nachzuholen.
Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung)
- Zweck: Diese Bewilligung ist für einen dauerhaften Aufenthalt in der Schweiz gedacht. Sie wird nach einem längeren, kontinuierlichen Aufenthalt erteilt.
- Gültigkeit: Unbefristet, in der Regel nach 5 bis 10 Jahren Aufenthalt je nach Staatsangehörigkeit.
- Rechte: Mit der Niederlassungsbewilligung hast Du nahezu dieselben Rechte wie Schweizer Staatsbürger, einschließlich freier Wahl des Wohnorts und der Arbeitsstelle.
Wichtige Unterschiede im Überblick:
- Arbeitsvisum (L-Bewilligung): Kurzfristiger Aufenthalt für befristete Arbeitsverhältnisse, weniger als ein Jahr.
- Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung): Für längerfristige Arbeitsverhältnisse (mehr als ein Jahr), erweiterte Rechte.
- Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung): Dauerhafter Aufenthalt nach mehreren Jahren, nahezu volle Rechte wie ein Schweizer Bürger.