Arbeitsvisum und Bewilligungen in der Schweiz: Was du wissen musst in 2024

Ein Arbeitsvisum allein reicht nicht, um in der Schweiz zu arbeiten. In der Regel ist es an eine Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung gekoppelt. Erfahre, welche Bewilligung für deine Situation passt und welche Rechte du damit hast – von der L-Bewilligung für kurze Arbeitsverhältnisse bis zur C-Bewilligung für den dauerhaften Aufenthalt.

Arbeitsvisum (in Verbindung mit einer Bewilligung)  

  • Ein Arbeitsvisum ermöglicht es Dir, in der Schweiz zu arbeiten, aber es wird in der Regel nur in Verbindung mit einer Arbeits- oder Aufenthaltsbewilligung erteilt.  
  • Wer benötigt es?  
  • Nicht-EU/EFTA-Staatsbürger benötigen vor der Einreise ein Arbeitsvisum.  
  • EU/EFTA-Bürger benötigen in den meisten Fällen kein Visum, müssen aber eine Arbeitsbewilligung beantragen, sobald sie in der Schweiz sind.  

Kurzaufenthaltsbewilligung (L-Bewilligung)  

  • Zweck: Diese Bewilligung wird für Arbeitsverhältnisse vergeben, die befristet sind, oft weniger als ein Jahr dauern.  
  • Gültigkeit: Die L-Bewilligung wird in der Regel für maximal 1 Jahr ausgestellt, ist aber verlängerbar, wenn der Arbeitsvertrag verlängert wird.  
  • Rechte: Mit einer L-Bewilligung darfst Du in der Schweiz arbeiten, hast aber eingeschränkte Rechte im Vergleich zu einer Aufenthaltsbewilligung (z. B. eingeschränkte Bewegungsfreiheit innerhalb der Schweiz).  

Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung)  

  • Zweck: Diese Bewilligung wird für längerfristige Arbeitsverhältnisse vergeben, die mehr als ein Jahr dauern.  
  • Gültigkeit: In der Regel für 1 Jahr, mit der Möglichkeit zur Verlängerung.  
  • Rechte: Sie erlaubt Dir, in der Schweiz zu leben und zu arbeiten. Mit einer B-Bewilligung hast Du erweiterte Rechte, wie zum Beispiel die Möglichkeit, Dich in einem anderen Kanton niederzulassen oder die Familie nachzuholen.  

Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung)  

  • Zweck: Diese Bewilligung ist für einen dauerhaften Aufenthalt in der Schweiz gedacht. Sie wird nach einem längeren, kontinuierlichen Aufenthalt erteilt.  
  • Gültigkeit: Unbefristet, in der Regel nach 5 bis 10 Jahren Aufenthalt je nach Staatsangehörigkeit.  
  • Rechte: Mit der Niederlassungsbewilligung hast Du nahezu dieselben Rechte wie Schweizer Staatsbürger, einschließlich freier Wahl des Wohnorts und der Arbeitsstelle.  

Wichtige Unterschiede im Überblick:  

  • Arbeitsvisum (L-Bewilligung): Kurzfristiger Aufenthalt für befristete Arbeitsverhältnisse, weniger als ein Jahr.  
  • Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung): Für längerfristige Arbeitsverhältnisse (mehr als ein Jahr), erweiterte Rechte.  
  • Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung): Dauerhafter Aufenthalt nach mehreren Jahren, nahezu volle Rechte wie ein Schweizer Bürger.  

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Bitte ein gültiges Alter eingeben \(zwischen 17 und 65\)!<\/p>"; return; } // Sozialversicherungsabzüge berechnen const ahv_iv_eo = brutto * 0.053; // AHV/IV/EO Abzug (5,3 %) const alv = (brutto <= 12350) ? brutto * 0.011 : (148200 * 0.011 + (brutto - 12350) * 0.005); // ALV-Abzug // Altersabhängige BVG-Berechnung let bvgRate = 0; if ((age >= 25) && (age <= 34)) { bvgRate = 0.07; // 7 % } if ((age >= 35) && (age <= 44)) { bvgRate = 0.10; // 10 % } if ((age >= 45) && (age <= 54)) { bvgRate = 0.15; // 15 % } if ((age >= 55) && (age <= 65)) { bvgRate = 0.18; // 18 % } const bvg = brutto * bvgRate; // BVG-Abzug berechnen // Gesamtabzüge berechnen const totalDeductions = ahv_iv_eo + alv + bvg; // Nettolohn berechnen const netto = brutto - totalDeductions; // Ergebnisse im HTML anzeigen resultElement.innerHTML = `

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